Antrag zur Förderung von Ladesäulen

ANTRAG zum Haushalt 2017– Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Sehr geehrter Herr Landrat Roth,
wir beantragen, für die Förderung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im
Landkreis Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,- € einzustellen.
Die Fördermittel sollen nach folgenden Kriterien ausgezahlt werden können
(diese Aufzählung muss nicht vollständig sein und kann bei Bedarf auf noch
angepasst werden):
1. Die neue Ladesäule muss im Landkreis Starnberg installiert sein.
2. Antragsteller können kommunale Einrichtungen und Kommunen, Privatpersonen,
Gewerbebetriebe, Vereine, Organisationen oder Kirchen sein.
3. Es werden bis zu maximal 15 Ladesäulen bezuschusst und solange Mittel
aus dem Etat noch zur Verfügung stehen.
4. Die Förderung pro Säule ist auf 5.000,- € begrenzt.
5. Die Säulen müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (barrierefrei,
einfaches Bezahlsystem usw.)
6. Mit den Mitteln des Landkreises werden bis zu 50 % der nachgewiesenen
Kosten für die Säule und die Installationskosten bezuschusst.
7. Können andere öffentliche Fördermittel erreicht werden, deckt die Förderung
vom Landkreis 50 % von den verbleibenden Kosten.
8. Das Landratsamt deckt die Kosten von Ladesäulen in eigenen Einrichtungen
zu 100 % aus dieser Haushaltsposition.

Begründung:
1. Einbettung der Förderung von Ladesäulen in bereits erfolgte Beschlüsse
Die Förderung von e-Mobilität durch das Landratsamt war bereits mehrfach
Thema im Kreistag. Es gibt die Aktion e-STArt, es gab einen Antrag
der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Frühjahr 2016, in dem u.a. Lademöglichkeiten
am Landratsamt beantragt wurden.
Diesem Antrag und ähnlichen Initiativen wurden bislang alle i.d.R. einstimmig
vom Kreistag und der Verwaltung zugestimmt.
Es ist daher angemessen und folgerichtig, für die Förderung der Infrastruktur
Haushaltsmittel des Landkreises einzustellen.
2. Ladesäulen im öffentlichen Raum fördern die Bereitschaft e-Fahrzeuge zu
kaufen
Die Aufstellung von barrierefreien, einfach zu nutzenden Ladesäulen fördert
die Akzeptanz von e-Fahrzeugen. Dies gilt für einheimische e-Autobesitzer,
ebenso wie für Besucher unseres Landkreises.
Auch wenn Nutzer von e-Fahrzeugen häufig an der heimischen Steckdose
oder der vom Arbeitgeber angebotenen Lademöglichkeit laden, ist für alle
e-Autobetreiber noch von großer Bedeutung, zu wissen, in jedem Ort im
Landkreis sind gut nutzbare Ladesäulen verfügbar.
Mit weiteren 15 Ladesäulen dürfte der Bedarf an öffentlich zugänglichen
Säulen im Landkreis gut abgedeckt sein.
3. Ladesäulen sind auf Dauer nicht wirtschaftlich zu betreiben
Ladesäulen können auf Dauer nicht wirtschaftlich betrieben werden. Durch
den Verkauf von Strom und den Verkauf von Werbeflächen auf den Säulen
kann nur ein Teil der Investitionsaufwendungen gedeckt werden.
Daher ist eine Förderung durch die öffentliche Hand sinnvoll und erforderlich.
Den Antrag können Sie hier als PDF laden

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