CO2-neutrale Kreisverwaltung

Mit einem Antrag zum Klimaschutz „Kreisverwaltung wird CO2-neutral“ wollen wir einen Beitrag im Landkreis Starnberg leisten und unserer Vorbildfunktion als öffentliche Verwaltung gerecht werden.
Gerade das Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz) formuliert in § 1 Abs. 5:

1Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen2Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren.“

http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000001500/0000001556.pdf

„Dieser konkreten Aufforderung müssen konrete Taten folgen“,  so Landratskandidatin Martina Neubauer. „Neben den Maßnahmen, die wir im Landkreis Starnberg umsetzen müssen, um das Klimaschutzziel zu erreichen, kann udn muss auch die Verwaltung zeigen, dass das möglich ist und somit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden“.

Den Antrag finden Sie hier: CO2-neutrale-Verwaltung

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