Einführung eines Bürgerhaushalts

Mehr Bürgerbeteiligung – Einführung eines kommunalen Bürgerhaushalts im Landkreis Starnberg

Antrag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Voraussetzungen für
die Einführung eines kommunalen Bürgerhaushaltes für das Jahr 2015 zu
schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag dazu ein Konzept und eine
mögliche Vorgehensweise darzulegen.
Begründung:
Bisher sind bundesweit etwa 237 Kommunen (Stand März 2012) mit der
Aufstellung von Bürgerhaushalten befasst – beziehungsweise haben diese bereits
eingeführt.
Beispielhaft sind hier die Landkreise Mansfeld-Südharz und Waldeck-Frankenberg
genannt.
Beim Bürgerhaushalt gibt es sehr unterschiedliche Ausgestaltungen und Modelle.
Die Beteiligungsverfahren zu kommunalen Haushalten basieren jedoch immer
auf folgenden Säulen:
– Mobilisierung der Bevölkerung durch entsprechende Öffentlichkeit
– Information der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Haushaltssituation der
Kommune (Stichwort „lesbarer Haushalt“)
– Direkte Beteiligung/Konsultation der Bürgerinnen und Bürger
– Rechenschaft über die Umsetzung der Bürgervorschläge durch die Politik
– Monitoring/Überwachung der Umsetzung der Vorschläge.
Grundideen zum Bürgerhaushalt
Der Bürgerhaushalt ist eine relativ neue, gesetzlich nicht geregelte Form der
Bürgerbeteiligung. Der Bürgerhaushalt stellt ein Beteiligungs- und
Diskussionsverfahren im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes dar.
Dem Bürgerhaushalt liegt die Idee zugrunde, den Bürgerinnen und Bürgern die
Mitwirkung bei finanzpolitischen Entscheidungen des Kreistag über die Verwendung
von Finanzmitteln einzuräumen.
Die Letztverantwortung für den kommunalen Haushalt verbleibt allerdings weiterhin
beim Kreistag.
Ziel und Kennzeichen eines Bürgerhaushaltes ist es, Teile des kommunalen
Haushalts mit den Bürgerinnen und Bürgern auf der Basis von verständlichen
Informationen zu diskutieren und ihre Vorschläge und Anregungen dem Kreistag
zuzuleiten.
Chancen für den Landkreis
Der Bürgerhaushalt ermöglicht es somit dem Landkreis, sowohl den Sachverstand
der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen als auch deren Meinung zu konkreten
Haushaltsfragen in Erfahrung zu bringen, dies bei den zu treffenden politischen
Entscheidungen zu berücksichtigen und somit den tatsächlichen Bedürfnissen der
Bürgerinnen und Bürger stärker zu entsprechen.
Eine zukunftsorientierte Gestaltung der Kommune, die einen nachhaltigen
gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährleistet, ist nur attraktiv, wenn wir den
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, aktiv in diese Gestaltung und die
Weiterentwicklung einzugreifen.
Hierzu bildet der Bürgerhaushalt, als eine der erfolgreichsten Teilhabemodelle, die
perfekte Grundlage.
Bürgerinnen und Bürgern wird so die Möglichkeit gegeben, sich an der Erstellung
des Haushaltes zu beteiligen, Haushaltsprodukte zu präferieren oder zu streichen
und eigenständige Debatten zu führen
Die Umsetzung
Das konkrete Verfahren zum Bürgerhaushalt vollzieht sich in der Regel in mehreren
Schritten:
Den offiziellen Beginn bildet die Entscheidung des Kreistags, ein Verfahren zum
Bürgerhaushalt durchzuführen. Der nächste Verfahrensschritt ist die umfassende
Information der Bürgerschaft über den kommunalen Haushalt sowie das geplante
Verfahren der Bürgerbeteiligung.
Das Kernstück des Bürgerhaushaltes ist die Beteiligung der Bürger selbst. Der
Zugang soll möglichst einfach sein (evtl. Fragebögen, Internet).
Nach Überprüfung der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit von Vorschlägen und
Anregungen der Bürger oder Kreisräte durch die Verwaltung, erfolgt die
entsprechende Einbringung der Vorschläge zur Haushaltsberatung in den Kreistag.
Unverzichtbarer und wesentlicher Teil des Bürgerhaushaltes ist eine zeitnahe
Rechenschaftslegung über die getroffenen Entscheidungen das Kreistags zu den
Bürgervorschlägen und deren Umsetzung.
Praxisbeispiele
Originaltext Landkreis Waldeck-Frankenberg:
….. Was ist ein Bürgerhaushalt?
Ein Bürgerhaushalt ist zum einen ein Haushalt, in dem für die Bürger/-innen das Zahlenwerk
des Ergebnis- und Finanzhaushalts transparenter dargestellt wird. In dieser Form wird der
Haushalt 2013 bereits abgebildet. Informationen zum Haushalt des Landkreises 2013, einen
Überblick über die Aufgabengebiete sowie der damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben
erhalten Sie hier.
Wir gehen in 2014 darüber hinaus noch einen Schritt weiter und beziehen die Bürger in die
Haushaltsplanung mit ein. D.h., bei dieser Form des Bürgerhaushalts konnten sich die
Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Haushaltsplanung einbringen. Wo soll gespart werden?
Wo können Einnahmen erhöht werden? Wo soll sich der Landkreis stärker engagieren?
Wie kommen die Ideen in den Haushaltsentwurf?
Bis zum 15. Mai 2013 hatten die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Waldeck-
Frankenberg Gelegenheit, eigene Vorschläge – egal ob sie Einnahmen, Ausgaben oder
Einsparungen betreffen – einzureichen. Wichtig dabei war, dass es sich um Aufgabengebiete
des Landkreises handelt wie z.B. Schule/Bildung, Sport, Kreisstraßen oder Öffentliche
Sicherheit und Ordnung. Ausgenommen waren im Rahmen des Pilotprojekts Vorschläge zu
den Steuern des Landkreises.
28 Vorschläge sind für den Bürgerhaushalt 2014 eingegangen. Die Themen reichen vom
Öffentlichen Personennahverkehr, Kreisstraßen- und Radwegebau bis hin zum Schulwesen
und zur Gesundheitsförderung. Zu den Vorschlägen wurden Stellungnahmen der Verwaltung
eingeholt. Der Finanzausschuss entscheidet voraussichtlich noch vor der Sommerpause,
welche Vorschläge in den Haushaltsentwurf 2014 aufgenommen werden sollen. Die
Ideengeber/-innen erhalten nach der Beschlussfassung im Finanzausschuss eine Mitteilung,
wie über ihren Vorschlag entschieden wurde …..
Link:
http://lk-wf.activecity.
net/city_info/webaccessibility/index.cfm?waid=42&item_id=857744&old_item_id=
0&oldrecord=29631&oldmodul=5&olddesign=0
Originaltext Landkreis Mansfeld-Südharz:
….. Der Bürgerhaushalt – Mehr Transparenz bei der Haushaltsplanung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises,
mit dem Start des Projektes Bürgerhaushalt hatten Sie im Herbst 2012 die Möglichkeit, im
Zuge der Haushaltsplanung 2013/2014 für den Landkreis Mansfeld-Südharz aktiv an der
Haushaltsplanaufstellung mitzuwirken. Sie hatten die Möglichkeit, Vorschläge, Anregungen
und Ideen für die zukünftige Gestaltung des Haushaltsplanes Ihres Landkreises Mansfeld-
Südharz zu erbringen. Die recht ansehnlich hohe Zahl von 40 Vorschlägen für Projekte in
verschiedenen Bereichen zeigt mir, dass wir mit unserem Projekt „gelebter Demokratie“ auf
dem richtigen Weg sind.
Mit Freude haben wir die insgesamt 40 eingegangenen Vorschläge zur Kenntnis genommen.
Einige Vorschläge fallen jedoch nicht in den Aufgabenbereich des Landkreises und wurden
daher an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Der Landkreis wird nun verfolgen,
inwieweit diese Vorschläge in den Kommunen aufgegriffen werden, um Ihre aktive
Mitgestaltung zu fördern. Nach intensiver Debatte und Abwägung in dem Gremien und im
Kreistag konnten folgende Maßnahmen in den Doppelhaushalt 2013/2014 aufgenommen
werden …….
Link: http://www.mansfeldsuedharz.de/de/buergerhaushalt.html

Den Antrag können Sie hier als PDF laden

Verwandte Artikel