Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen des Landkreises Starnberg

Mit einem Dringlichkeitsantrag reagiert die GRÜNE Kreistagsfraktion auf das skandalöse Abstimmungsverhalten des Bundeslandwirtschaftsministers Schmidt zur Lizenzverlängerung für den Unkrautvernichter Glyphosat auf EU-Ebene und will zumindest für die vom Landkreis angemieteten Flächen einen sofortigen Einsatzstopp einführen. „Wir wollen Vorbild für alle Kommunen, aber auch für die Landwirtschaft und alle Kleingärtner sein“, so Antragsteller Bernd Pfitzner. „Wir müssen mit allen Mitteln weiteren Schäden für unsere Natur, für unser Grundwasser entgegenwirken! Das Aussterben unserer Insekten – insbesondere das Bienensterben – sind uns Mahner!.

ANTRAG
Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen des Landkreises Starnberg
Der Kreistag fasst in der Sitzung am 18.12.2017 folgenden Beschluss:

  1. Der Landkreis Starnberg verzichtet ab dem 01. Januar 2018 bei allen Flächen unter seiner Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
  2. Private Unternehmen, die Aufträge vom Landkreis Starnberg zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
  3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für landkreiseigene Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
  4. Landkreiseigene Einrichtungen und Vereine die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
  5. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden wird für alle landkreiseigenen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Landkreise und Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreier Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.
  6. Der Landkreis wirkt darauf hin, dass alle seine Gemeinden diesem Verzicht auf Glyphosat anschließen.

Begründung:
Die schädlichen Auswirkungen von glyphosathaltigen Mitteln sind unstrittig (Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen.[1] Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.

Der Landkreis Starnberg nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen. Antrag Glyphosat

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