Tempo 30 vor Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen

Unsere ANFRAGE
zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30.11.2016
(§ 45 Abs. 1. Satz 1 StVO i. V. m. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO n.F.)

Sehr geehrter Herr Landrat,

die oben genannte Änderung der StVO ist für die Gemeinden im Landkreis Starnberg von großem Interesse, da sie die Möglichkeit eröffnet, vor Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen Tempo 30 anzuordnen.

Wir bitten darum, die grundsätzliche Haltung der Verwaltung in der nächsten Kreistagssitzung zu erläutern. Insbesondere ist im Vortrag darauf einzugehen, wie die Verwaltung die Kommunen bei der Beantragung und Umsetzung zur Einführung von Tempo 30 im Bereich der genannten Institutionen unterstützen kann.

 

Unsere PRESSEMELDUNG

zur Anfrage Tempo 30“ im Kreistag

Mit einer Anfrage zunTempo 30 vor Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen wollen die Grünen im Starnberger Kreistag eine klare Stellungnahme von Landrat und Verwaltung. Denn, so die GRÜNEN, seit 2016 hat die Bundesregierung neue Regelungen geschaffen, die es Kommunen erleichtern, in sensiblen Bereichen das Tempo rauszunehmen.

„Nachdem es nun, trotz Einigkeit im Tutzinger Gemeinderat zur Einführung einer Tempo 30 Zone auf der Hauptstraße vor den beiden Schulen durch das Landratsamt Starnberg kam, mussten wir handeln“, so der Grüne Bürgermeisterkandidat und Kreisrat Bernd Pfitzner.

„Gerade im Bereich von Kindergärten und Schulen sollte auf unsere kleinen Verkehrsteilnehmer durch eine Reduzierung des Tempos Rücksicht genommen und der Schulweg dadurch sicherer gemacht werden“, so Fraktionsvorsitzende Martina Neubauer. Sie betont: “Je sicherer der Schulweg für die Kinder ist, desto weniger Eltern werden ihre Kinder mit dem Auto bringen, sondern sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad in die Schule schicken.“

Für Bürgermeisterkandidat Bernd Pfitzner ist es insbesondere aufgrund der Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung unverständlich, dass das Landratsamt der Reduzierung des Tempos vor Gymnasium und Realschule an der Hauptstraße in Tutzing nicht zustimmt: Die Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung ist hier eindeutig und Tempo 30 grundsätzlich vorgeschrieben. Nur in Ausnahmefällen kann auf eine Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden.“

Mit der Anfrage im Kreistag wollen DIE GRÜNEN Klarheit für alle Kommunen im Landkreis schaffen, alle Kommunen im Landkreis auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und insbesondere das Landratsamt zu einer offensiveren Bearbeitung der Anträge bringen.

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