Antrag: Kosten Landschaftspflege / Landschaftspflegeverband

Mitte Februar 2025 reichten wir folgenden Berichtsantrag für den Umweltausschuss ein:                                                                      

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten über die Ergebnisse des Prüfauftrags zum Thema Landschaftspflegeverband in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 19.3.2025 zu berichten (vgl. NS zur Sitzung vom 16.10.2024).

Begründung:

In der letzten Sitzung des Umweltausschuss wurde u.a. die Aktivitäten des Landkreises im Bereich der Landschaftspflege vorgestellt. Im Gremium wurde über eine mögliche Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Landkreis Starnberg diskutiert. Hintergrund ist der Fakt, dass es in Bayern bereits 71 Landschaftspflegeverbände auf über 90 Prozent Fläche des Freistaates gibt. Der Landkreis Starnberg, bisher ohne Landschaftspflegeverband, bildet daher eher eine Ausnahme.

Die Landschaftspflegeverbände sind im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert (Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) Art. 5) und werden im Biodiversitätsprogramm der Bayerischen Staatsregierung als „wesentliche Säule des kooperativen Naturschutzes“ genannt, die „flächendeckend etabliert werden sollen“.  Frau Gansneder berichtete bei Ihrer Vorstellung der Landschaftspflege im Landkreis über mögliche Vorteile, die die Einrichtung eines Landschaftspflegeverbands mitbringen könnte.

Es wurde daher beschlossen, weitere Informationen, insbesondere zu den Kosten, einzuholen. („Auf Bitten der Kreisrätinnen Akontz und Franke prüft die Verwaltung, welche Kosten auf den Landkreis zukämen, wenn Aufgaben aus der Landschaftspflege auf einen Landschaftspflegeverband übertragen würden“, NS zur Sitzung vom 16.10.2024).

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