Ausbildung und Arbeit – Wichtiger Baustein für Integration
ANTRAG:
Die Ausländerbehörde im Landratsamt München überprüft auf Basis des aktuellen innenministeriellen Schreibens aktiv die Ausbildungsplatzablehnungen und Arbeitsablehnungen neu. Dies betrifft alle Ablehnungen seit Inkrafttreten des IM-Schreibens an die Ausländerbehörden vom 19.12.2016, in der eine restriktivere Handhabung bzw. Nichtgewährung der Ausbildungsduldungen verordnet wurde. Insbesondere gilt es die Ablehnungen von geflüchteten Menschen aus Afghanistan zu prüfen.
Begründung:
Wir begrüßen das aktuelle innenministerielle Schreiben, in dem der Ermessensspielraum und die Einzelfallentscheidung der Ausländerbehörden bei Anträgen auf Beschäftigungs- bzw. Berufsausbildungserlaubnis hervorgehoben werden. Auch bereits abgelehnte Anträge könnten nun zur Überprüfung nochmals vorgelegt werden.
Es ist jedoch unrealistisch, alle Geflüchteten, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, mit dieser Information zu erreichen. Diejenigen, die eine Ablehnung erhalten haben, sind bisweilen entmutigt, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer die unterstützend auftreten, sind nicht in der Lage, zu differenzieren, welche Fälle ggf. Aussicht auf Erfolg hätten.
Aufgrund der Äußerungen aus dem Innenministerium fordern wir daher die Ausländerbehörde des Landkreises Starnberg auf, aktiv alle Ausbildungsplatzablehnungen und Arbeitsablehnungen, die in den letzten Wochen erfolgt sind, in Form einer Einzelfallbeurteilung neu zu überprüfen und die Antragsteller im positiven Fall zu kontaktieren. Dies gilt insbesondere für Ablehnungen von Anträgen, deren Ablehnung sich nur auf die Herkunft aus Afghanistan stützen.
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