Ankauf Sonderflughafen Oberpfaffenhofen

Sehr geehrter Herr Landrat,
wir bitten Sie aufgrund der Dringlichkeit, diesen Antrag noch im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung am
19.12.2016 zu behandeln.
Antrag
Der Landrat wird beauftragt, zusammen mit den Bürgermeistern des Landkreises und Vertretern der Fraktionen
des Kreistages, kurzfristig die Möglichkeiten eines gemeinsamen Ankaufs des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen
durch die Gemeinde Weßling, den Landkreis und die Landkreisgemeinden zu prüfen. Dazu ist entsprechend
zeitnah (erste Januarhälfte) eine erste Besprechung einzuberufen.
Begründung:
I) Vorkaufsrecht der Gemeinde Weßling
Durch den Verkauf des Sonderflughafens hat die Gemeinde Weßling ein Vorkaufsrecht, über das sie innerhalb
von zwei Monaten entscheiden muss. Wie der Presse zu entnehmen war, kann die Gemeinde alleine
diesen Kaufpreis wohl nicht aufbringen. Der Landkreis und die übrigen Gemeinden sollten vor Auslaufen der
Option sondieren, ob sie diese gemeinsam wahrnehmen.
II) Mögliche Vorteile eines Erwerbs
a) Schaffung eines „interkommunalen Gewerbegebietes“
Durch den Ankauf des Geländes mit Flughafen und 550.000 qm Geschossfläche durch den Landkreis
und mehreren (allen) Landkreisgemeinden kann ein interkommunales Gewerbegebiet entstehen, von
dem alle Landkreisgemeinden einen Nutzen ziehen können (entweder durch Gewerbesteuereinnahmen
und/oder Miet- bzw. Pachteinnahmen).
b) Kontrolle der Entwicklung des Sonderflughafens und der darauf stattfindenden Flugbewegungen
Der Kreistag, die Gemeinden um den Flughafen herum sowie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich
in der Vergangenheit gegen eine Erweiterung des Flugbetriebes auf dem Sonderflughafen ausgesprochen.
Dabei hat sich gezeigt, dass auf juristischem Wege eine Einschränkung des Flugbetriebes nur
schwer bzw. und nicht gesichert zu erreichen ist. Als Eigentümer des Flughafens können die Kommunen
unmittelbar Einfluss auf die Entwicklung des Flughafens nehmen.
III) Mögliche Gestaltung / nächste Schritte
Es wird eine Gesellschaft bzw. ein Zweckverband (hier SPV = „Special Purpose Vehicle“ genannt) gegründet.
Ein Gesellschafter/Mitglied ist zwingend die Gemeinde Weßling, die Ihr Vorkaufsrecht ausübt und den Flughafen
in die SPV einbringt. Der Landkreis und interessierte Gemeinden statten diesen Zweckverband mit
den entsprechenden Finanzmittel (als Eigenkapital, Genussrecht, partiarisches Darlehen) aus, um den Kauf
zu finanzieren. Die Möglichkeit einen nicht unerheblichen Anteil durch Bankkredite abzudecken sollte dabei
nicht außer Acht gelassen werden. Die von der SPV generierten Pachteinnahmen dienen dazu den Kapitaldienst
an die Banken zu leisten. Die zu erwartenden überschießenden Erträge fließen den beteiligten Gemeinden
als Ertrag zu.
Aufgrund der Dringlichkeit, auslaufender Fristen und der erst kurz vor dieser Sitzung bekannt gewordenem
Verkauf ist eine Beratung innerhalb des Kreistages nicht möglich. Aufgrund der (u. U. einmaligen) Gelegenheit,
den Sonderflughafen zu erwerben, sollte sich im Antrag genannter Personenkreis mit dieser Möglichkeit sowie
den damit verbundenen Chancen und Risiken auseinandersetzen.
Den Antrag können Sie hier als PDF laden

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