Anfrage:
Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufhG) durch das Landratsamt
/ Ausländerbehörde Starnberg
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktion B 90/Die Grünen im Kreistag bittet um Klärung der nachfolgenden Fragen. Aufgrund
der Dringlichkeit der Angelegenheit bitten wir um eine erste Stellungnahme in der Sitzung
des Kreisausschusses am 9. März sowie eine schriftliche Stellungnahme bis zur Sitzung
des Kreistags am 20. März 2017.
1. Gibt es Fälle, in denen die Ausländerbehörde des Landratsamtes Starnberg Asylsuchenden,
bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebeverbot
nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufhG festgestellt hat und die einen Anspruch auf Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufhG haben sowie die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung
nach § 81 Abs. 5 AufhG, lediglich eine Duldung mit Abschiebeandrohung
erteilt hat?
2. Falls es solche Fälle gegeben hat,
2.1 Bitte nennen Sie die Anzahl der betroffenen Familien sowie die Anzahl der betroffenen
Personen ab September 2016 bis zum Tag der Antragstellung. Bei den betroffenen Familien
ist herauszuarbeiten, welche Personen (Vater, Mutter, minderjährige oder volljährige im
Haushalt lebende Kinder) betroffen sind und wie die Gesamtkonstellation der Familie aussieht.
2.2 Bitte nennen Sie die Gründe für eine derartige Praxis, die offenkundig der Feststellung
eines Abschiebeverbots durch das BAMF widersprechen?
2.3 Bitte geben Sie Auskunft, ob dem Landrat als Leiter des Landratsamts und damit auch
der staatlichen Ausländerbehörde diese Praxis bekannt war / diese von der Amtsleitung gebilligt
wurde?
3. Was gedenkt der Landrat zu tun, um diese rechtswidrige Praxis zu beenden und für die
Zukunft eine rechtssichere Bearbeitung sicher zu stellen?
4. Sind sich der Landrat und die Ausländerbehörde bewusst, welche Angst und welchen
Schrecken sie bei den betroffenen Personen ausgelöst haben? Gerade im Zusammenhang
mit den jüngsten Vorschlägen zur Abschiebung vor allem nach Afghanistan, ist die Furcht bei
den Betroffenen weit verbreitet, sie könnten demnächst abgeschoben werden, weil sie nur
einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben.
Daher wäre es uns, sollten sich unsere Informationen bestätigen, unverständlich, dass Amtsleitung
und die Verantwortlichen der Ausländerbehörde in der geschilderten Weise verfahren
sind.
Den Antrag können Sie hier als PDF laden
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