Unter Berufung auf Artikel 20a des Grundgesetzes fordert die Fraktion B 90/Die Grünen im Starnberger Kreistag die Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand») für den Landkreis Starnberg:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Begründung:
Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem Klimawandel entgegenzuwirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem Planeten Erde. Es ist dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik zu effizienten und konsequenten Maßnahmen zu greifen, um die Katastrophe noch aufzuhalten. Weltweit haben Kommunen wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel zuletzt Wiesbaden den Klimanotstand ausgerufen und damit ein Signal gesetzt: Es ist Zeit zu handeln!
Den ganzen Antrag finden Sie hier: Antrag Klimanotstand
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