Antrag vom 9. Januar 2022:
Die Grünflächen des Verband Wohnen konsequent nachhaltig und „bienenfreundlich“ um zu gestalten.
Begründung:
Die Umgestaltung aller Grünflächen auf „nachhaltig“ und „bienenfreundlich“ ist ein wichtiger Beitrag zum Arten- , Umwelt- und Klimaschutz im Landkreis Starnberg.
Das Stichwort „weniger = mehr!“ gilt hier im besonderen Umfang:
- Weniger Mähen lässt Blumen, Gräser und Moose blühen, so dass Insekten, wie zum Beispiel Bienen und Hummeln, Nahrung finden.
- Weniger Zuschneiden von Sträuchern lässt Beeren und Früchte wachsen, von denen sich Vögel ernähren können und es entstehen Schutzräume, in denen die Vögel ihre Brutnester bauen.
- Die zeitlichen Einsparungen werden sich auch finanziell für den Verband lohnen.
Ergänzend dazu noch folgender Hinweis auf die rechtliche Situation – kann sinngemäß auch für die Grünflächen fortgeschrieben werden:
Mit Gültigkeit ab dem 01.08.2019 ist folgende Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (§ 1) gültig:
Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus, verpflichtet sich der Freistaat Bayern, zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna darauf hinzuwirken, deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von Biodiversität zu verhindern.
Ziel ist, die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Landes nach und nach, bis 2025 mindestens 20% und bis 2030 mindestens 30%, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung zu bewirtschaften.
Staatliche Flächen sind bereits ab 2020 gemäß diesen Vorgaben zu bewirtschaften.
Erika Schalper und Gerd Mulert
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