Antrag
Schulbedarfsplanung
Die Ankündigung von Kultusminister Dr. Ludwig Spänle wieder das 9-jährige Gymnasium für Bayern verbindlich einzuführen, hat für die Sachaufwandsträger, die Landkreise und Zweckverbände, erhebliche Auswirkungen. Alle Planungen der vergangenen Jahre fußten auf der festen Überzeugung, dass das 8-jährige Gymnasium Bestand hat. Raumbedarfe für die Gymnasien, aber auch die Planungen alternativer Schulformen, insbesondere Fachober- und Berufsoberschulen sowie Realschulen hingen unmittelbar mit dem 8-jährigen Gymnasium zusammen.
Antrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche Auswirkungen die Wiedereinführung des 9-jährigen Gymnasiums auf die Raumbedarfe der Gymnasien im Landkreis Starnberg hat. Eine erste Kostenschätzung ist zu erstellen. Dabei ist explizit im Hinblick auf das pädagogische und umweltrelevante Konzept auf das noch in der Planung befindliche Gymnasium Herrsching einzugehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit aufgrund der Wiedereinführung des 9-jährigen Gymnasiums mit einer Verschiebung der Schülerzahlen von Real- und Fachoberschulen zum Gymnasium zu rechnen ist.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine fundierte Schulbedarfsplanung – ggf. mit Unterstützung eines sozialwissenschaftlichen Instituts – zu erstellen und diese in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schreiben an die Bayerische Staatsregierung zu entwerfen, in dem auf die erneut auf die Kommunen zukommenden Kosten hinzuweisen und unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip auf eine Kostenerstattung hinzuwirken ist.
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