Antrag vom 1. November 2021:
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen, zur nächsten Sitzung eine/n Referent*in zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) einzuladen.
Themen des Vortrags mit anschließender Diskussion sollen sein:
sich aus der SGB VIII-Reform ergebende Veränderungen und Neuerungen für den JHA sowie neue Schwerpunkte in den Arbeitsbereichen des Jugendamtes.
Wir regen an, die Beratung durch das Landesjugendamt Bayern bzgl. geeigneter Referent*innen in Anspruch zu nehmen.
Hintergrund:
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist seit dem 9. Juni 2021 in Kraft; damit ist ein erster Schritt der Reform des SGB VIII abgeschlossen. Weitere Reformschritte stehen in den nächsten Jahren an. Den Landkreisen und kreisfreien Städten stehen dadurch einige Änderungen für die kommenden Jahre bevor. Damit die Gremien gemeinsam mit der Kreisverwaltung gut informiert in diese Veränderungen gehen können, ist der fachliche Diskurs notwendig. Nachdem einige der Änderungen explizit den Jugendhilfeausschuss betreffen werden, wird die Verortung in diesem Gremium angeregt.
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