ANTRAG
Der Kreistag möge beschließen:
- Der Landkreis Starnberg beauftragt eine Evaluation des Radverkehrsanteils am Modal Split im Gebiet des Landkreises Starnberg. Diese wird alle 4 Jahre fortgeschrieben.
- Der Landkreis Starnberg stellt für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Alltagsradroutennetzes und weitere Maßnahmen der Radverkehrsförderung aus den Bereichen der Infrastruktur, Information, Kommunikation und Service (Oberste Baubehörde, Radverkehrshandbuch Bayern) ein jährliches Budget von 7,50 € pro Landkreisbürger*in zur Verfügung.
- Die Personalkapazität und –qualifikation im Verkehrswesen ist den Erfordernissen der Radverkehrsförderung anzupassen.
- Der Landkreis bewirbt die in der StVO festgelegten Mindestabstände beim Überholen von Fahrrädern von 1,5 m innerorts und 2 m außer Orts, um auch die subjektive Sicherheit der Radfahrenden zu verbessern und auf die geltende Rechtslage auch in den Bereichen mit Radschutzstreifen hinzuweisen.
- Die Rezertifizierung des Landkreises als Fahrradfreundliche Kommune wird solange ausgesetzt, bis ein Alltagsradroutennetz über den gesamten Landkreis tatsächlich erstellt ist.
- Solange auf Straßen, die im Alltagsradroutennetz enthalten sind, bauliche Maßnahmen der Radverkehrsführung noch nicht umgesetzt werden können, ist übergangsweise bis zur Umsetzung offener Sicherungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ein Tempolimit zu prüfen. (Z. B. Unering-Hochstadt, Gauting-Landkreisgrenze, Etterschlag-Landkreisgrenze: max. 60 km/h in den Bereichen, wo der beschlossene Radweg noch nicht gebaut ist).
- Der Mobilitätsausschuss begleitet die Priorisierung der noch offenen Maßnahmen und wird regelmäßig über den Stand der Umsetzung des Alltagsradroutennetzes informiert.
Den gesamten Antrag finden Sie hier Radantrag
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