Kommunaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Sehr geehrter Herr Roth, sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 26.03.2009 ist die zuvor durch den Bundestag und Bundesrat ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gültig. Der bayerische Landtag hat die Konvention am 22.04.2010 zusätzlich anerkannt. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat ausdrücklich auf allen staatlichen Ebenen zu erfolgen. Neben der Erarbeitung von Aktionsplänen auf Bundes- und auf Länderebene werden zunehmend Aktionspläne auch auf der kommunalen Ebene erstellt. Deshalb stelle ich mit Unterstützung der Fraktion folgenden
Antrag:
Der Kreistag Starnberg möge folgenden Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschließen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises sowie unter Einbeziehung vorhandener Behindertenbeiräte, -referenten und entsprechender Arbeitskreise, einen umfassenden Kommunalen Aktionsplan für den Landkreis Starnberg zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.
- In den Aktionsplan fließen die bisherigen Aktivitäten in diesen Bereichen ein und werden weiter entwickelt, wo dies sinnvoll und möglich ist.
- Für das Ziel der Inklusion, der Einbeziehung behinderter Menschen von Anfang an, orientiert sich der Aktionsplan an grundlegenden Lebensbereichen als übergreifende Querschnittsaufgabe. Besondere Bedeutung haben hierbei die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher, der Zugang und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Verwirklichung umfassender Barrierefreiheit sowie der Ausbau gemeindeintegrierter Wohn- und Assistenzformen (Verband Wohnen).
- Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert als gesamtgesellschaftliche Aufgabe die Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Gruppen aus Wirtschaft, Sport, Kultur, Gesundheit oder aus den Kirchen. Dies soll bei der Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans für den Landkreis Starnberg berücksichtigt werden.
- Für externe Unterstützung wird in den Haushalt 2015 ein noch festzulegender Betrag eingestellt.
Begründung:
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland gültig. Sie ergänzt und präzisiert die bereits bestehenden Menschenrechtskonventionen unter dem besonderen Blickwinkel von Menschen mit Behinderungen. Dabei wird Behinderung nicht mehr als individuelles Schicksal, sondern in der Wechselwirkung zwischen körperlichen, seelischen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen und den Barrieren in der Gesellschaft verstanden. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden.
Im Hinblick auf die mit der UN-Behindertenrechtskonvention verbundenen Ziele und Inhalte gilt, dass sie auf allen politischen und regionalen Ebenen der Unterzeichnerstaaten erreicht werden sollen. Auf Ebene des Bundes wurde 2010 die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begonnen.
Im Landkreis Starnberg und auch in den Gemeinden sind bereits einige Maßnahmen ergriffen worden, die eine zum Teil gute Ausgangsbasis bilden, um zum Ziel der UN-Konvention, der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, zu kommen.
Dazu gehören zum Beispiel die in Gang gesetzte Umsetzung von Barrierefreiheit bei einigen Gebäuden und beim öffentlichen Busverkehr sowie die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in deren Angelegenheiten.
Herausforderungen für die Zukunft sind besonders der Aufbau eines inklusiven Schulsystems, der Ausbau von Alternativen zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung und die Schaffung barrierefreien Wohnraums.
Im Aktionsplan sollen die Zuständigkeiten des Landkreises identifiziert, Handlungsbedarfe festgestellt und ein Zeitplan bzw. Zeithorizont zur Umsetzung erarbeitet werden.
Andere gesellschaftliche Gruppen oder Partner sollen auf ihren Teil der Verantwortung hingewiesen und einbezogen werden.
Unter der Internetadresse:
http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads/soziales/aktionsplan_menschen_mit_behinderungen.pdf
ist ein Aktionsplan des Landkreises Mainz-Bingen abruf- und einsehbar.
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