Gymnasium Herrsching wird inklusiv

Mit einem Antrag, der in der Sondersitzung des Kreistags am 13.10.2017 eingebracht wurde, bekräftigte das Gremium einstimmig seine Haltung, unser neues Gymnasium im Sinne unseres Aktionsplans für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu planen und bauen und dabei auf die Expertise von Fachleuten und Fachleuten in eigener Sache, nämlich den Menschen mit Behinderung, zurückzugreifen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Antrag:

Das Herrschinger Gymnasium wird Inklusiv – Antrag zur Sondersitzung des Kreistages am 13. Oktober 2017

– Sachstand Gymnasium Herrsching –

 Sehr geehrter Herr Roth, sehr geehrte Damen und Herren,

in seiner Sitzung am 24. Juli 2017 hat der Kreistag für den Landkreis Starn­berg einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen – Gemeinsam stär­ker – beschlossen. Dieser Aktionsplan wurde von Betroffenen, Fachkräften, MitarbeiterInnen von Behin­dertenorganisationen und aus der Verwaltung sowie mit kommunalen Mandatsträge­rInnen mit der sozialwissenschaftlichen Begleitung des BASIS-Institutes aus Bam­berg erstellt.
In zwei Runden, im Frühjahr und im Herbst 2016, wurden mit sechs Arbeits­gruppen die Inhalte des Aktionsplan zu folgenden Themenbereichen erar­beitet:

  1. Wohnen
  2. Freizeit, Kultur und Sport
  3. Arbeit
  4. Schule und frühkindliche Bildung
  5. Mobilität und Barrierefreiheit
  6. Politische Teilhabe und Information

Der Aktionsplan beinhaltet Handlungsbedarfe und konkrete Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Inklusion in unserem Landkreis und in den Ge­meinden.
Es ist notwendig, und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, Men­schen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und nachhaltig zu verbessern.

Es geht darum, Barrieren abzubauen, seien sie nun baulicher Art, bei der Bil­dung, bei der Mobilität, bei der Teilnahmemöglichkeit am gesamtgesell­schaftlichen Leben überhaupt. Es geht aber auch darum, manche Barrieren abzubauen in unseren Köpfen – wir müssen offen sein für das Recht auf Teil­habe aller Menschen in allen Bereichen des Lebens.

Ein wichtiger Bereich der Inklusion ist der Schulbereich.

Der Punkt 7.7 des Aktionsplans beinhaltet das Thema Schule (Seite 182) und im Punkt 7.7.4.10 geht es um die Barrierefreiheit von Schulgebäuden (Seite 189).

Zur Umsetzung des Aktionsplans gemäß der UN-Behindertenrechtskonventi­on stelle ich folgenden

Antrag:

Der bereits in der Konzeptphase eingeschlagene Weg, das Gymnasium Herrsching

1. in baulicher Hinsicht (konsequente Barrierefreiheit),

2. mit Blick auf den bezüglich des erweiterten Raumbedarfs (Ruhe- und Rückzugsräume) und

3. im Hinblick auf die technische Ausstattung (z. B. Induktionsschleifen, optimale akustische Bedingungen, Leitsystem für Menschen mit verschiedenen Sinnesbehinderungen)

 ist in der Planungs- und Bauphase konsequent weiter zu verfolgen.

4. Beim Bau des Herrschinger Gymnasiums müssen alle Aspekte berücksichtigt werden, die In­klusion ermöglichen.

5. Fachleute für Barrierefreiheit in den Schulen sind in die entsprechen­den Planungsprozesse einzubeziehen, wobei Barrierefreiheit im weites­ten Sinne zu sehen ist.

6. Für die Begutachtung der Barrierefreiheit wird eine Auditgruppe einge­setzt, in der Menschen mit Behinderungen mitwirken (Forderung im Aktionsplan, Seite 189).

7. Der/die Behindertenbeauftragte des Landkreises Starnberg (derzeit Frau Veronika Seidl) ist in alle Planungsphasen einzubeziehen.

Inklusives Gymnasium

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